Ambulante Sterbebegleitung

Sterben dürfen zu Hause – haben wir ein Recht darauf?

Fragt man Menschen, wo und wie sie sterben möchten, wenn es denn unausweichlich einmal soweit ist, und sie noch die Wahlmöglichkeit haben, dann antworten die meisten auf diese Frage: „Am liebsten zu Hause, in meinem Bett, in meiner gewohnten Umgebung.“ Die Realität allerdings sieht anders aus. Menschen, die infolge einer schweren Erkrankung oder aus Altersgründen sterben, erleben diesen Prozess in Krankenhäusern. Das gilt auch für Pflegebedürftige, die bis dato zu Hause gepflegt wurden oder in einem Pflegeheim lebten.

Hände
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Weil das Sterben und der Tod in unserer Gesellschaft immer noch Tabuthemen sind, die vor allem auf Unwissenheit und Ängsten beruhen, tut jeder gut daran, sich mit dem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen. Und das nicht nur hinsichtlich des eigenen Sterbens, sondern auch mit dem Sterben Angehöriger. Nicht selten kommt es vor, dass in gesunden Zeiten Kinder den Eltern glaubhaft versichern, dass sie ihnen das Sterben zu Hause ermöglichen werden. Kommt aber der Augenblick, so geraten viele in Panik und fühlen sich überfordert. Im letzten Augenblick wird doch noch der Notarzt gerufen, der dann nicht anders kann, als den sterbenden Menschen ins nächste Krankenhaus zu befördern. Eine ungeheure Zumutung für Betroffene. Statt dass Sterbende ihre letzten Tage oder Stunden, in Ruhe im Schutz ihrer Familie erleben können, beginnt im Krankenhaus ein völlig sinnloser Untersuchungsmarathon. Da wird noch einmal Blut abgenommen, Herz- und Kreislauf untersucht, stabilisierende und lebenserhaltende Maßnahmen werden getroffen usw.

Der Gesetzgeber hat jedem Menschen das Recht (§ 39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen) eingeräumt, zu Hause schmerzfrei sterben zu können. Die Palliativbehandlung und Pflege zu Hause ist wesentlich kostengünstiger, als in Kliniken und Krankenhäusern. Deshalb wurden die Kassen verpflichtet, jährlich 130 Millionen Euro für diese Leistung bereitzustellen. Genutzt wird diese Möglichkeit allerdings nur von wenigen Menschen. Hin und wieder hört und liest man von Fällen, wo Krankenkassen eine finanzielle Beteiligung ablehnen. Letztlich sind sie aber per Gesetz verpflichtet, die Palliativversorgung zu finanzieren. Allerdings — und das ist ein Hintertürchen, dass einige Kassen sich leider offen halten – gilt diese Verpflichtung nur so lange, wie der betreffende Patient lebt. Im Augenblick des Todes erlischt der Anspruch. So kommt es vor, dass Kassen einfach die Zeit für sich arbeiten lassen und die Leistung zunächst ablehnen. Es entsteht ein zeitraubender Schriftwechsel, den viele Anspruchsberechtigte nicht überleben. Auch, wenn dies Ausnahmen sein mögen, so stehen hinter jeder Ausnahme, hinter jedem „Fall“, ein Mensch und eine Familie, die in einer ohnehin schwer zu bewältigenden Situation, zusätzlich belastet werden. Sprechen Sie also ruhig ihre Krankenkasse an. Lassen Sie sich am besten schriftlich geben, was genau zu tun ist, damit im entsprechenden Augenblick sofort alles Notwendige veranlasst werden kann. Ein Gespräch mit dem Hausarzt kann Ihnen zusätzliche Sicherheit geben, da er die medizinische Betreuung übernehmen und jederzeit für Sie erreichbar sein kann.

Voraussetzung für die ambulante Palliativbehandlung ist die Begleitung durch ausgebildetes Personal. Dieses Personal ist aber leider dünn gesät. Nicht jeder Arzt ist ausgebildet als Palliativarzt und längst nicht das Gros der Pfleger. Das ist eine der Hürden, die es zu bewältigen gibt, um zu Hause in der Geborgenheit der Familie sein Leben beenden zu dürfen. So empfiehlt es sich, sich frühzeitig nach den Möglichkeiten in der eigenen Wohnumgebung zu suchen. Der Hausarzt hat Kontakte und Adressen zu entsprechenden Hospizzentralen, die gern weiter beraten.

Sterben zu Hause kann, genau wie im Krankenhaus, schmerzfrei und friedlich sein, wenn die richtige ambulante Hospizpflege gesichert ist. Angehörige, die z.B. ihren Eltern in ihren letzten Stunden ein friedliches Einschlafen in vertrauter Umgebung ermöglichen, tun auch sich selbst etwas Gutes. Denn das direkte Abschiednehmen, ganz bewusst, die Anteilnahme, das tatsächliche Begleiten bis zum Schluss, nimmt ihnen die eigenen Ängste, erleichtert den Trauerprozess und stärkt die innere Zustimmung zum Loslassendürfen für den Sterbenden.

Weiterführende Informationen:

Lingen: Lingener Hospiz https://www.lingener-hospiz.de/

Bundesweit: Hospize https://www.stiftung-patientenschutz.de/

Text „Ambulante Sterbebegleitung“ kommt von Opa Lingen

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